Er gab auch an, lediglich laut gedacht zu haben (vgl. E. 3.3.1.5 hiervor). Mehrere Mitarbeiter des Bezirksgerichts Kulm bestätigten zudem gegenüber der Polizei, dass der Beschwerdeführer sie am 7. und 8. Juni 2023 angerufen und wirre Aussagen getätigt habe. Einem Mitarbeiter gegenüber soll er gedroht haben, mit einem Küchenmesser zur Gerichtsverhandlung zu erscheinen und dass die anwesenden Personen etwas erleben würden. Die Verhandlung hätte in der Folge unter Polizeieinsatz stattfinden sollen (vgl. 3.3.1.3 hiervor).