3.3.1.6. An der Haftverhandlung vom 20. Juni 2023 führte der Beschwerdeführer aus, dass er am 16. Juni 2023 den Notruf verständigt habe. Er sei mitten in der Nacht vom Lärm der Nachbarn aufgewacht und habe im Schockzustand die Polizei angerufen. Zum Vorwurf, dass er gesagt haben soll, dass er seine Nachbarin mit einem Küchenmesser erstechen wolle, wollte er sich nicht äussern. Er habe dort sicher viel geflucht. Es stimme nicht, dass er ihr gedroht habe, er habe sie noch nie gesehen. Ständig werde er geärgert und niemand tue etwas dagegen. Er sei psychisch sicher gesund, wenn er Stress habe, fluche er viel. Aktuell sei er nicht aufgrund der ambulanten Massnahme in Behandlung.