Die Vorwürfe betreffend die Mitarbeiter des Bezirksgerichts Kulm bestritt er vollständig und führte aus, wieso er dies hätte tun sollen, ob es hierfür Beweise gebe. Zur mit Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau SST.2020.230 vom 11. November 2021 ausgesprochenen ambulanten Behandlung führte der Beschwerdeführer aus, er habe ein paar Mal versucht, diese wahrzunehmen. Wann dies das letzte Mal geschehen sei, wolle er nicht sagen. Medikamente seien ihm nicht verschrieben worden und er nehme solche aktuell nicht ein. Er habe keinerlei Erkrankungen. Die Diagnose der paranoiden Schizophrenie treffe nicht zu (Protokoll der Eröffnung der Festnahme vom 18. Juni 2023, S. 3 ff. und 6).