Man habe ihn falsch verstanden. Auf die Frage, ob er die Äusserung mit dem Küchenmesser und dem Abstechen der Nachbarin so gegenüber der Notrufmitarbeiterin gemacht habe, legte der Beschwerdeführer dar, ihm habe noch niemand einen Beweis vorgelegt, darum möchte er sich dazu nicht äussern. Er habe auch nicht sagen wollen, was er denn damals laut gedacht habe. Die Vorwürfe betreffend die Mitarbeiter des Bezirksgerichts Kulm bestritt er vollständig und führte aus, wieso er dies hätte tun sollen, ob es hierfür Beweise gebe.