3.3.1.5. Anlässlich der Eröffnung der Festnahme vom 18. Juni 2023 räumte der Beschwerdeführer ein, bei der Kantonalen Notrufzentrale angerufen und sich über den Lärm in der Wohnung über ihm beklagt zu haben. Er sei um 05:58 Uhr völlig geschockt und noch nicht ganz wach gewesen und habe dies wie aus dem Schlaf heraus gesagt. Er habe die Person von oben nicht bedroht, dies sei ein lauter Gedanke von ihm gewesen. Wenn er gestresst sei, fluche er sehr stark. Man habe ihn falsch verstanden.