Die Mitarbeiter hätten die Drohung weder ernst genommen noch eine Anzeigeerstattung gewünscht. Die Kantonspolizei Aargau sei um Unterstützung ersucht worden, damit der Beschwerdeführer vor der Gerichtsverhandlung auf gefährliche Gegenstände (insbesondere Küchenmesser) untersucht werde (Bericht der Kantonspolizei Aargau vom 19. Juni 2023, S. 1 f.). Der Beschwerdeführer sei nicht zur Gerichtsverhandlung erschienen (Bericht der Kantonspolizei Aargau vom 17. Juni 2023, S. 2).