Der Beschwerdeführer habe am 8. Juni 2023 telefonisch auf Verschiebung der Verhandlung gedrängt. Als ihm ein Mitarbeiter des Bezirksgerichts Kulm mitgeteilt habe, dass die Verhandlung so kurzfristig nicht mehr verschoben werden könne, habe der Beschwerdeführer gedroht, dass er mit einem Küchenmesser zur Gerichtsverhandlung erscheinen werde und die anwesenden Personen etwas erleben würden. Die Mitarbeiter hätten die Drohung weder ernst genommen noch eine Anzeigeerstattung gewünscht.