3.3.1.3. Am 8. Juni 2023, um ca. 09:00 Uhr, meldete sich C., eine Mitarbeiterin des Bezirksgerichts Kulm, bei der Kantonspolizei Aargau. Sie gab an, der Beschwerdeführer habe bereits am 7. Juni 2023 wirre Ausführungen gegenüber einer anderen Mitarbeiterin getätigt und kundgetan, dass er an der am Folgetag angesetzten Gerichtsverhandlung nicht teilnehmen werde. Der Beschwerdeführer habe am 8. Juni 2023 telefonisch auf Verschiebung der Verhandlung gedrängt.