3. 3.1. Gegen diese ihm am 22. Juni 2023 zugestellte Verfügung erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 3. Juli 2023 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit nachfolgenden Anträgen: "1. Die Verfügung der Vorinstanz vom 20.06.2023 sei aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführer sei unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen. 3. Eventualiter seien für die vorläufige Dauer von 6 Monaten folgende Ersatzmassnahmen anzuordnen: