2. 2.1. Mit Eingabe vom 19. Juni 2023 stellte die Staatsanwaltschaft Zofingen- Kulm beim Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau einen Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft für die vorläufige Dauer von drei Monaten. 2.2. Der Beschwerdeführer beantragte anlässlich der Haftverhandlung vom 20. Juni 2023 die sofortige Entlassung aus der Haft. 2.3. Mit Verfügung vom 20. Juni 2023 ordnete das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau die Untersuchungshaft einstweilen bis zum 17. September 2023 an.