3.2.2. Der Verteidiger hat im vorliegenden Beschwerdeverfahren keine Kostennote eingereicht. Der Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt Christoph Grether, musste sich mit der angefochtenen Nichtanhandnahmeverfügung (4 Seiten), der hiergegen gerichteten Beschwerde (7 Seiten) und der Beschwerdeantwort der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach (1 Seite) vertraut machen. Sodann verfasste er eine Beschwerdeantwort (6 Seiten). Besondere Schwierigkeiten rechtlicher oder tatsächlicher Art sind keine auszumachen, weshalb ein zeitlicher Aufwand von insgesamt 5 Stunden angemessen erscheint (½ Stunde für den Austausch mit dem Beschuldigten; 2 Stunden für das Aktenstudium;