2.4. Der hier massgebliche Unfall ereignete sich am 30. April 2022. Am Unfallort wurden die Personalien der involvierten Personen durch die Polizei aufgenommen und es wurde ein Rapport erstellt (vgl. Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 17. Juni 2022). Der Name des möglichen Täters (des Beschuldigten) hätte durch den Beschwerdeführer bereits zu diesem Zeitpunkt eruiert werden können bzw. wäre es für den Beschwerdeführer problemlos möglich gewesen, Strafantrag gegen den Beschuldigten zu stellen.