" 1. Die Nichtanhandnahmeverfügung vom 19. Juni 2023 (Eingang 28. Juni 2023) mit der Prozedurnummer STA5 ST.2022.1814 gegen C._____ (nachfolgend Unfallgegner) sei aufzuheben; 2. Die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, dass Strafverfahren gegen den Unfallgegner wegen Widerhandlungen gegen das SVG und fahrlässiger Körperverletzung (weiter) zu führen; 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen."