3.4. Nach Art. 85 Abs. 2 StPO erfolgt die Zustellung einer Verfügung mittels eingeschriebener Postsendung oder auf andere Weise gegen Empfangsbestätigung. Vorliegend wurde dem Beschwerdeführer die Verfügung vom 14. September 2023 am 19. September 2023 zugestellt. Die Frist zur Bezahlung der darin einverlangten Kostensicherheit von Fr. 1'000.00 begann somit am 20. September 2023 (Tag nach der Zustellung) zu laufen (vgl. Art. 90 Abs. 1 StPO) und endete am 29. September 2023.