__ zu entnehmen. Vielmehr beschränkt sich der Beschwerdeführer auf diverse persönliche Anschuldigungen, für welche er keinerlei Belege ins Recht legt. Aus dem allgemeinen Vorgehen und der Begründung des Beschwerdeführers erhellt sodann, dass der Beschwerdeführer jede Person, die nicht so handelt, wie von ihm gewünscht, als befangen erachtet, was sich im Lichte der zitierten bundesgerichtlichen Rechtsprechung sowohl als missbräuchlich als auch -8-