So bezieht sich der Beschwerdeführer in seinem Ausstandsgesuch gegen Oberrichter B._____ auch grösstenteils auf die Begründung der entsprechenden Verfügung, mit welcher er offenbar nicht einverstanden ist. Er wirft Oberrichter B._____ u.a. vor, im Zusammenhang mit der Verfügung allgemeine Grundprinzipien der Schweizer Bundesverfassung (Treu und Glauben, Rechtsgleichheit, Diskriminierungsverbot etc.) missachtet zu haben. Oberrichter B._____ wolle unter Missbrauch seines Amtes offenbar Staatsanwältin H._____ vor einer möglichen Strafverfolgung im Zusammenhang mit der vorliegend angefochtenen Nichtanhandnahmeverfügung schützen.