1.2.3. 1.2.3.1. Mit Eingabe vom 13. Juli 2023 stellt der Beschwerdeführer gestützt auf Art. 56 lit. a und f StPO ein Ausstandsgesuch gegen den verfahrensleitenden Oberrichter B._____. Das Gesuch scheint eine unmittelbare Reaktion auf die Verfügung vom 6. Juli 2023 im vorliegenden Verfahren zu sein, welche durch Oberrichter B._____ in seiner Funktion als Verfahrensleiter unterschrieben und in welcher einerseits der Antrag des Beschwerdeführers auf unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen und andererseits die Pflicht zur Leistung einer Sicherheit angekündigt wurde. So bezieht sich der Beschwerdeführer in seinem Ausstandsgesuch gegen Oberrichter B.___