a. Falls sie krankheitsbedingt kognitive Einschränkungen erlitten hat, dann ist sie von ihren Ämtern zu befreien und man möge ihr die erforderliche Hilfe und Unterstützung anbieten, bis sie wieder vollständig genesen ist. b. Falls sie im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist und keine kognitiven Einschränkungen erlitten hat, dann ist sie per sofort von all ihren Ämtern zu suspendieren, und ihre NAV […] ist nach Art. 11, 25, 305, 312, 314, 317 StGB zu beurteilen. Unredliche Staatsanwälte haben in keinem Amt der Welt eine Existenzberechtigung.