a. Falls Frau H._____ die Urkunden 01 bis 10 nicht rechtssicher lesen und interpretieren kann, dann ist sie vom Dienst als Oberstaatsanwältin im Aargau und als Oberrichterin in Solothurn zu suspendieren, und die richterlichen Aufsichtskommissionen beider Kantone sind zu informieren, um die Personalie neu zu besetzen. In diesem Fall möge man die Leistung der H._____ anerkennen und ihr eine -3-