Zutreffend (und von der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg sicherlich auch nicht übersehen worden) ist, dass der Vorfall vom 6. Juli 2022 mit demjenigen vom 3. Juli 2022 (Auseinandersetzung des Beschwerdeführers mit drei Mädchen sowie einem Vater eines Mädchens im B in Q.) im Zusammenhang stehen dürfte. Dies allein schon wegen der zeitlichen Nähe der beiden Vorfälle und insbesondere auch des Fotos mit dem Sonnenschirm, welches vom 3. Juli 2022 stammen und dem Beschwerdeführer von einem der unbekannten Täter gezeigt worden sein soll.