Der Beschwerdeführer habe sich unwohl gefühlt und mit seinem Mobiltelefon ein Foto von der ihm unbekannten Person machen wollen. In der Folge sei ihm sein Mobiltelefon aus der Hand geschlagen und dabei beschädigt worden. Die unbekannte Täterschaft sei alsdann unvermittelt auf den Beschwerdeführer losgegangen. Er sei zuerst mit Faustschlägen gegen den Kopf geschlagen worden. Als er versucht habe, sich zu schützen, sei weiter auf ihn eingeschlagen worden. Zudem habe ihn einer der Täter mit dem Bein in den Bauch getreten.