2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg führt in der Sistierungsverfügung aus, dass der Beschwerdeführer am 6. Juli 2022 um ca. 20:00 Uhr in der [Adresse] vor der C. in Q. von drei unbekannten männlichen Personen angesprochen worden sei. Eine Person habe dem Beschwerdeführer ein Bild auf dem Mobiltelefon gezeigt, auf welchem unter anderem der Sonnenschirm des Beschwerdeführers ersichtlich gewesen sei. Die Person habe sich erkundigt, ob es sich bei der Person auf dem Bild um den Beschwerdeführer handle. Der Beschwerdeführer habe sich unwohl gefühlt und mit seinem Mobiltelefon ein Foto von der ihm unbekannten Person machen wollen.