Der Beschwerdeführer stellte am 26. Juli 2022 Strafantrag gegen Unbekannt (3 Täter) wegen Faustschlägen und Fusstritten am ganzen Körper und konstituierte sich als Zivil- und Strafkläger. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg führt deswegen ein Strafverfahren wegen Tätlichkeiten (Art. 126 Abs. 1 StGB), evtl. einfache Körperverletzung (Art. 123 Abs. 1 StGB), evtl. Angriff (Art. 134 StGB) und Sachbeschädigung (Art. 144 i.V.m. Art. 172ter Abs. 1 StGB) gegen eine unbekannte Täterschaft. 2. Am 9. Juni 2023 verfügte die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg: " 1. Die Strafuntersuchung wird sistiert.