in der Strafsache gegen unbekannte Täterschaft -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Am 6. Juli 2022, 22:00 Uhr, meldete sich A. (Beschwerdeführer) telefonisch bei der Kantonspolizei Aargau. Er gab an, dass er vor der C. in Q. "verschlagen" worden sei. Gestützt auf diese Meldung rückte eine Patrouille der Kantonspolizei Aargau an den Wohnort des Beschwerdeführers aus.