Aus der Tatsache, dass die Beweise bis dato gegen ihn sprechen, kann nicht auf eine selektive Beweisabnahme oder eine taktische Verschleppung von Beweiserhebungen geschlossen werden. Selbst die von ihm selbst beantragten Beweise wirkten sich bisher zu seinen Lasten aus. Es sind keine Untersuchungsmassnahmen ersichtlich, welche die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten bereits hätte vornehmen müssen, deren Unterbleiben darauf schliessen - 16 -