Am 22. August 2022 fanden drei delegierte Zeugenbefragungen durch die Kantonspolizei Aargau statt (bei der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten am 11. Januar 2023 edierte Akten, Beilagen 3, 4, und 5). Eine weitere Zeugin wurde am 15. Dezember 2022 – laut Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten nach mehrmaligen Verschiebungen – einvernommen (HA.2022.567, Beilage 3 zur Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 15. Dezember 2022). Demnach musste die Staatsanwaltschaft in der Zeit vom 22. August bis zum 17. November 2022 die Erstattung des psychiatrischen Gutachtens abwarten, was somit begründet war und zeitlich der Praxis entspricht.