Am 15. Juli 2022 gab die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten betreffend den Beschwerdeführer ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag (HA.2022.414, Beilage 1 zum Haftverlängerungsgesuch der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 8. September 2022). Dieses wurde am 17. November 2022 erstattet (bei der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten am 11. Januar 2023 edierte Akten, Beilage 2). Am 22. August 2022 fanden drei delegierte Zeugenbefragungen durch die Kantonspolizei Aargau statt (bei der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten am 11. Januar 2023 edierte Akten, Beilagen 3, 4, und 5).