So wurde am 16. August 2021 die Privatklägerin durch die Kantonspolizei Aargau delegiert einvernommen (HA.2021.408, act. 72 ff.). Gleichentags wurde der Beschwerdeführer durch die Ärzte des Kantonsspital Aarau untersucht und am 30. August 2021 ein diesbezügliches Gutachten erstellt (HA.2021.440, Beilage 4 zur Beschwerde der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 22. September 2021). Am 18. August 2021 beauftragte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten das IRM, die Privatklägerin forensisch-klinisch zu begutachten. Das Gutachten wurde am 17. März 2022 erstattet (bei der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten am 11. Januar 2023 edierte Akten, Beilage 1).