5.3.2. Von einer schweren Verletzung des Beschleunigungsgebotes, welche die beantragte sofortige Entlassung des Beschwerdeführers aus der Untersuchungshaft rechtfertigt, kann vorliegend keine Rede sein. Aus den Akten geht hervor, dass die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten seit der Inhaftierung des Beschwerdeführers am 16. August 2021 zahlreiche Untersuchungshandlungen vorgenommen hat. Das Verfahren betrifft den Zeitraum von April bis August 2021 und diverse Delikte.