5.1.2. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten bestritt in ihrer Beschwerdeantwort eine Verletzung des Beschleunigungsgebots. Sie prüfe jeden Beweisantrag des Beschwerdeführers, diverse seien ausgeführt worden und einzelne würden noch umgesetzt. Am Schluss würden diejenigen abgewiesen, welche keine Relevanz aufwiesen. Im Mai 2022 sei der Gerichtsstand mit dem Kanton Zürich geklärt worden. Im Juni 2022 sei ein psychiatrisches Gutachten über den Beschwerdeführer in Auftrag gegeben worden. Während des Sommers 2022 seien mehrere von ihm beantragte Untersuchungen getätigt und Ende August 2022 drei Zeugen befragt worden.