5. 5.1. 5.1.1. Sodann warf der Beschwerdeführer der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgar- ten eine Verletzung des Beschleunigungsgebotes vor. Sie habe rund einen Drittel bis die Hälfte der am 28. Dezember 2021 gestellten Beweisanträge abgelehnt oder ignoriert. Beispielsweise habe er die Befragung von Alibizeugen für den 14. August 2021 beantragt. Diese Befragungen seien erst am 22. August 2022 erfolgt und die Zeugen hätten sich nicht mehr daran erinnern können, ob der Beschwerdeführer bei ihnen gewesen sei. Sämtliche relevanten Beweismittel seien in der Zwischenzeit verloren gegangen. Die Einvernahmen seien aus taktischen Gründen verschleppt worden.