stumpfen und/oder halbscharfen Gewalteinwirkung. Als mögliche Ursache werde bspw. ein aktiver Faustschlag des Beschwerdeführers gegen einen harten, ggf. kantigen oder scharfkantigen Gegenstand, diskutiert; so könne z.B. ein Faustschlag gegen die Mundpartie einer anderen Person zum Kontakt mit Zähnen und zur isolierten Verletzungsentstehung am linken Ringfinger geführt haben. Des Weiteren hätten sich einzelne, verschorfte