3.2.2.3. Im Übrigen wurde der Beschwerdeführer am 16. August 2021 im Kantonsspital Aarau untersucht und entgegen seinen Darlegungen wurden relevanten Verletzungen an seinen Händen festgestellt. Dem Gutachten vom 30. August 2021 lassen sich zwei entzündlich imponierende Hautdurchtrennungen am Ansatz des linken Ringfingers mit benachbarten Verschorfungen entnehmen. Am ehesten handle es sich dabei um die Folgen einer - 10 -