3.2.2.2. Die Privatklägerin legte dar, aufgrund der Verletzungen keinen Arzt aufgesucht zu haben, weil sie Angst vor den Folgen gehabt habe. Vielmehr habe sie versucht, die Verletzungen immer zu kaschieren und habe erzählt, sie sei eine Treppe hinuntergefallen (HA.2021.582, Beilage 1 zum Haftverlängerungsgesuch der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 9. Dezember 2021, S. 15). Dieses Verhalten erweist sich als typisch für Opfer häuslicher Gewalt, weshalb der Beschwerdeführer daraus nichts zu seinen Gunsten ableiten kann.