Wäre sie im körperlichen Zustand gewesen, der am 15. August 2021 im Spital festgestellt worden sei, wäre sie dazu nicht in der Lage gewesen. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten habe das Servicepersonal des Restaurants über den Zustand der Privatklägerin nicht befragt. Auch habe diese selbst ausgesagt, sie habe im Restaurant nicht so ausgesehen wie auf den Fotos. Die Privatklägerin habe nie einen Arzt aufgesucht oder Schmerzmittel eingenommen, weshalb auf ihre Aussagen nicht abgestellt werden könne. Es sei ein Glaubwürdigkeitsgutachten einzuholen.