Privatklägerin zum Vorfall vom 29./30. Juni 2021 würden durch die auf dem Mobiltelefon festgestellte Audiodatei bestätigt. Die Aussagen zu den Vorfällen vom 12./13. August 2021 und 14./15. August 2021 würden auch durch die Ergebnisse der RTI zum Bewegungsbild des Mobiltelefons des Beschwerdeführers gestützt. Die Angaben der Zeugen vom 22. August 2022 seien nicht geeignet, den dringenden Tatverdacht zu zerstreuen.