Zudem legte es dar, die Privatklägerin habe am 18. November 2021 erstmals ausgeführt, dass der Beschwerdeführer sie mehrfach genötigt, geschlagen, beschimpft, sexuell genötigt, vergewaltigt und stark gewürgt habe. Durch die detaillierte Einvernahme habe sich der bereits von Anfang an bestehende dringende Tatverdacht in Bezug auf die Vorfälle vom 12./13. August 2021 zusätzlich erhärtet. Anlässlich der delegierten Einvernahme vom 20. Dezember 2021 habe die Privatklägerin diese Aussagen bestätigt und weitere in Bezug auf den 14./15. August 2021 getätigt. Ferner habe sie die Vorfälle vom 24./25. April 2021 sowie vom 29./30. Juni 2021 detailliert geschildert.