c) Es sei Herr A. umgehend – ohne Auflagen und / oder Bedingungen – aus der (seit 15.08.2021 bestehenden) Untersuchungshaft zu entlassen. 2. Eventualiter sei Herr A. unter Androhung folgender Ersatzmassnahmen unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen:  Verbot, mit B. und allenfalls weiteren Personen (gemäss Weisung der Staatsanwaltschaft) persönlich, schriftlich, telefonisch oder sonst wie in Kontakt zu treten; -4-  Ausweis- und Schriftensperre;  Auflage, sich regelmässig bei einer Amtsstelle zu melden.