Die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau hiess die dagegen gerichtete Beschwerde der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten mit Entscheid vom 30. September 2021 gut (SBK.2021.279) und verlängerte die Untersuchungshaft für die einstweilige Dauer von drei Monaten bis zum 15. Dezember 2021. Am 20. Dezember 2021 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau die Untersuchungshaft um drei Monate bis zum 15. März 2022.