1.2. Der Beschwerdeführer wurde am 15. August 2021 von der Kantonspolizei Zürich vorläufig festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten eröffnete ihm am 16. August 2021 die Festnahme. 1.3. Mit Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 19. August 2021 wurde der Beschwerdeführer bis einstweilen am 15. September 2021 in Untersuchungshaft versetzt. Seine dagegen gerichtete Beschwerde wies die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit Entscheid vom 3. September 2021 (SBK.2021.248) ab.