2. Mit Eingabe vom 11. Januar 2023 stellte der Präsident des Bezirksgerichts A. im Namen der Präsidien des Bezirksgerichts A. bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau das Gesuch um Bewilligung des Ausstands und Überweisung des Verfahrens ST.2022.180 an ein anderes Bezirksgericht. 3. Es wurden keine Vernehmlassungen eingeholt. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: