1. Am 26. August 2022 erliess die Staatsanwaltschaft C. gegen B. einen Strafbefehl wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs, Hinderung einer Amtshandlung und mehrfacher falscher Anschuldigung. Gegen diesen Strafbefehl erhob B. am 2. September 2022 Einsprache bei der Staatsanwaltschaft C.. In der Folge wurde der Strafbefehl am 30. November 2022 dem Bezirksgericht A. zur Durchführung des Hauptverfahrens überwiesen.