Im Gutachten wird bezüglich der Wiederholungsgefahr ausgeführt, diese sei zwar hinsichtlich eines Tötungsdelikts lediglich klein bis mittel (vgl. Gutachten S. 86 f.). Allerdings handelt es sich hierbei um ein schwerwiegendes Delikt. Somit dürfte die im Gutachten erwähnte offene Anstalt Kalchrein TG für den vorzeitigen Vollzug der Massnahme nicht infrage kommen. Das Massnahmenzentrum Uitikon bietet zwar eine geschlossene Abteilung. Allerdings ist auch dort im Idealfall ein Übertritt in ein offenes Setting nach einigen Monaten möglich. Vorliegend sprechen aber die Umstände gegen eine Versetzung des Be- - 11 -