Der vorzeitige Massnahmenvollzug scheint etwa den Erfolg von stationären Suchtbehandlungen zu begünstigen. Es muss eine hinreichende Wahrscheinlichkeit vorliegen, dass im späteren Sachurteil die entsprechende Massnahme angeordnet werden wird. Damit ist zumindest eine Art Kurzgutachten inkl. Massnahmenempfehlung zu fordern. Das Gericht erhält durch die Prüfung der Therapiefähigkeit der beschuldigten Person vor dem Urteil eine wesentliche Entscheidungshilfe zur Frage, ob die Anordnung einer definitiven Massnahme zweckmässig sei. Vorzeitig angetreten werden kann gemäss Gesetzeswortlaut u.a. eine Massnahme für junge Erwachsene nach Art.