2.2. Mit Verfügung vom 7. Juni 2023 wies die Staatsanwaltschaft Baden das Gesuch um Bewilligung des vorzeitigen Massnahmenvollzugs ab. 3. 3.1. Gegen diese ihm am 12. Juni 2023 zugestellte Verfügung erhob A._____ am 22. Juni 2023 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Die Verfügung vom 07.06.2023 der Beschwerdegegnerin sei aufzuheben und dem Beschwerdeführer sei der Antritt einer Massnahme für junge Erwachsene gemäss Art. 61 StGB im Sinne des vorzeitigen Massnahmevollzugs zu bewilligen.