6.6. Der Beschwerdeführer hat unter Einfluss seiner schizophrenen Erkrankung (und damit im Zustand der Schuldunfähigkeit), die einer Behandlung im Rahmen einer stationären Massnahme bedarf, seinen Eltern mit einem Messer in der Hand gedroht, sie umzubringen. Das Risiko für schwere Gewaltdelikte, worunter unter diesen Umständen auch ein Tötungsdelikt in der - 12 -