Diese Antwort wiederholte die Gutachterin auch auf die Frage, welche Straftaten mit welcher Wahrscheinlichkeit zu erwarten seien (act. 109 Frage 4.4.2). Auf Nachfrage führte die Gutachterin an der Hauptverhandlung aus, es könne ein schweres Gewaltdelikt passieren. Weiter könne sie dies nicht differenzieren. Das Risiko für ein schweres Gewaltdelikt liege auf einer Skala von "leicht" über "mittel" bis "hoch" bei "mittel" (Protokoll S. 22 f., act. 1076 f.).