Auch die Resultate der Prognoseinstrumente PCL-R und HCR-20 zeigten gegenüber durchschnittlichen Tatgenossen ein moderat bis deutlich erhöhtes Risiko für weitere Delikte (act. 104). Auf die konkrete Frage, ob die Gefahr bestehe, dass der Beschwerdeführer "seine angeblichen Drohungen gegenüber den Eltern wahrmacht" (act. 107 Frage 4.1.1), antwortete die Gutachterin wie folgt: