Glücksspiel", das sein Leben zusätzlich destabilisiere und die Legalprognose zusätzlich belaste (act. 103). Der Beschwerdeführer zeige zudem auch gewisse dissoziale Einstellungen, wenn er etwa sage, er sei "stets unschuldig", Diebstahl "Ausleihen" nenne oder angebe, er habe sich beim Vorfall am 9. Juli 2018 überlegt, das Brecheisen mitzunehmen, "für eine Schlägerei irgendwann". Die Gutachterin folgerte daraus, beim Beschwerdeführer bestünden "also viele Risikofaktoren, die die Legalprognose belasten" würden. Auch die Resultate der Prognoseinstrumente PCL-R und HCR-20 zeigten gegenüber durchschnittlichen Tatgenossen ein moderat bis deutlich erhöhtes Risiko für weitere Delikte (act.