Dieses erhöhte Delinquenzrisiko treffe jedoch nicht auf alle Personen mit schizophrenen Erkrankungen in gleichem Masse zu, vielmehr hänge es von der im Einzelfall bestehenden Symptomatik und weiteren Risikofaktoren ab (act. 103). Beim Beschwerdeführer sei bekannt, dass er "grundsätzlich unter einem Wahn mit hohem Systematisierungsgrad, Bedrohungserleben sowie Verfolgungs- und Vergiftungsideen" leide. Auch die Risikofaktoren "feindseliges Verhalten, schlechte Impulskontrolle, fehlende Krankheitseinsicht, Alkohol- bzw. Drogenkonsum und fehlende Therapieadhärenz sowie kriminelle Vorgeschichte" seien bei ihm vorhanden.